Sehr geehrte Klienten, folgende Änderungen wurden vom Gesetzgeber beschlossen und treten mit 1.1.2020 bzw. mit Wirtschaftsjahrbeginn nach dem 1.1.2020 in Kraft:
- Die GWG-Grenze wird von € 400,– auf € 800,– angehoben – das ist doch einmal eine richtig gute Idee die Sinn macht!
- Kleinunternehmer
a. die Umsatzgrenze wird auf € 35.000,– angehoben (einmaliges Überschreiten bis zu 40.000,– ist möglich, wenn der Vorjahresumsatz nicht höher als € 35.000,– war)
b. Betriebsausgabenpauschale in der Höhe von 45 % (bei Dienstleistern 20 %) kommt zum tragen.
Daneben können noch die Sozialversicherung und der Gewinngrundfreibetrag berücksichtigt werden.
c. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist aber nach wie vor Voraussetzung.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, sind wir gerne für Sie erreichbar.