Im Zuge einiger Gesetzesreformierungen wurde das Zustellgesetz für amtliche Post modernisiert.
In den letzten Wochen hat das Finanzamt darüber per E-Mail informiert.
Seit Dezember 2018 sind Unternehmer dazu verpflichtet, am elektronischen Zustellsystem teilzunehmen.
Ab 1.1.2020 wird die Teilnahme an der elektronischen Zustellung nur mehr dann als unzumutbar für den Unternehmer angesehen, wenn dieser nicht über die technischen Voraussetzungen (kein Internetanschluss) verfügt.